INFORMATIONSBOGEN ÜBER DIE SCHWEDISCHE EINLAGENSICHERUNG

 

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Mit dem folgenden „Informationsbogen für Einleger“ unterrichten wir Sie über die gesetzliche Einlagensicherung in Schweden.

Einlagen bei TF Bank AB (publ) sind geschützt durch:
Die schwedische Reichsschuldenverwaltung (Sw. Riksgälden)(1)

Sicherungsobergrenze:
SEK 1.050.000 pro Einleger pro Kreditinstitut(2)


Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben:
Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden
„aufaddiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von SEK 1.050.000 (2)


Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben:
Die Obergrenze im Gegenwert von SEK 1.050.000 gilt für jeden einzelnen Einleger(3)

Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts:
7 Arbeitstage(4)

Währung der Erstattung:
SEK


Bei Anfragen an das Einlagesicherungssystem in Bezug auf die Erstattung:
The Swedish National Debt Office (Sw. Riksgälden)
SE-103 74 Stockholm Sweden
Tel: +46 8 613 52 00
e-mail: ig@riksgalden.se


Weitere Informationen:
https://www.riksgalden.se/en/our-operations/deposit-insurance/how-the-deposit-insurance-works/



(1) Zuständiges Einlagensicherungssystem für die Sicherung Ihrer Einlage
Ihre Einlage wird durch ein gesetzliches Einlagensicherungssystem gedeckt. Darüber hinaus ist Ihr Kreditinstitut ein Teil des institutionellen Sicherungssystems, in dem sich alle Mitglieder gegenseitig unter- stützen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Im Falle der Insolvenz wird Ihnen Ihre Einlage bis zur Höhe von SEK 1.050.000 vom Einlagensicher- ungssystem erstattet.


(2) Allgemeine Sicherungsobergrenze
Falls eine Einlage nicht verfügbar ist, weil ein Kreditinstitut nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, werden die Einleger durch das Einlagensicherungssystem entschädigt. Diese Erstattung deckt das Maximum in Höhe SEK 1.050.000 pro Kreditinstitut. Dies bedeutet, dass alle Einlagen, bei demselben Kreditinstitut, addiert werden, um unter Berücksichtigung der Sicherungsgrenze den Erstattungsbetrag zu ermitteln. Wenn beispielsweise ein Einleger ein Sparkonto mit SEK 1.000.000 und ein Girokonto mit SEK 200.000 hat, werden Ihm oder Ihr nur SEK 1.050.000 erstattet.

(3) Sicherheitsobergrenze für Gemeinschaftskonten
Im Fall von Gemeinschaftskonten gilt die Sicherungsobergrenze von SEK 1.050.000 für jeden
Einleger. Allerdings werden Einlagen auf einem Konto, das zwei oder mehrere Personen, als Gesellschafter eines Unternehmens, als Mitglieder eines Vereins oder einer ähnlichen Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, addiert und wie die Einlage eines einzigen Kontoinhabers der Sicherungsgrenze von SEK 1.050.000 unterworfen. In bestimmten Fällen wie in Sektion 4 c im schwedischen Gesetz zur Einlagensicherung (lagen (1995:1571) om insättningsgaranti) vorgeschrieben, werden Einlagen über SEK 1.050.000 geschützt. Weitere Infor- mationen finden Sie unter https://www.riksgalden.se/en/our-operations/deposit-insurance/how-the-deposit-insurance-works/.

(4) Erstattung
Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die schwedische Reichsschuldenverwaltung (Sw. Riksgälden), SE-103 74 Stockholm, Schweden, Telefonnummer: +46 8 613 52 00, E-mail: ig@riksgalden.se,https://www.riksgalden.se/en/our-operations/deposit-insurance/how-thedeposit-insurance-works/.
Ihre Einlagen (bis zu SEK 1.050.000) werden Ihnen innerhalb von 7 Arbeitstagen erstattet. Falls die Erstattung nicht bis genannten Frist erfolgte, müssen Sie das Einlagensicherungssystem kontaktieren, weil der Zeitraum für die Beantragung der Einlagenerstattung ggf. befristet ist. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.riksgalden.se/en/our-operations/depositinsurance/how-the-deposit-insurance-works/.

 

Weitere wichtige Informationen:
Im Allgemeinen sind alle Kleinanleger und Unternehmen durch das Einlagensicherungssystem geschützt. Welche Ausnahmen für bestimmte Einlagen gelten, können Sie auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems einsehen. Auf Nachfrage informiert Sie auch die Bank darüber, ob bestimmte Bankprodukte abgesichert sind oder nicht. Wenn eine Einlage abgesichert ist, wird Ihr Kreditinstitut Sie auf den Kontoauszügen darauf hinweisen.

 

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