CASHBACK KREDITKARTE
Sonderaktionsbedingungen Cashback
Version: 1.0 (gültig ab 06. Mai 2026)
Diese Sonderaktionsbedingungen werden von der TF Bank (ein zweiter Firmenname der Avarda AB (publ)) („TF Bank“), gestellt und finden ergänzend zu den aktuell geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kreditkarten (AGB) Anwendung, die weiterhin in vollem Umfang gelten. Im Falle eines Widerspruchs gelten für diese Aktion ausschließlich die Sonderaktionsbedingungen, im Übrigen finden die AGB Anwendung.
1. Geltungsbereich
Die Sonderaktionsbedingungen gelten nur für Karteninhaber der TF Mastercard Gold, die von der TF Bank eine persönliche Einladung zur Inanspruchnahme der Sonderaktionsbedingungen erhalten haben. Kundinnen und Kunden, die keine Einladung von der TF Bank erhalten haben, haben keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme der Sonderaktionsbedingungen.
2. Aktionszeitraum
Die Sonderaktionsbedingungen gelten im Zeitraum vom 06.05.2026 (00:00 Uhr) bis zum 20.05.2026 (23:59 Uhr) („Aktionszeitraum“).
3. Sonderaktion Cashback
Karteninhaber erhalten 10 % Cashback auf anrechenbare Umsätze, die sie während des Aktionszeitraums mit ihrer TF Bank Mastercard Gold tätigen. Das maximal auszuzahlende Cashback beträgt 200 EUR.
4. Cashback Bedingungen
Es sind nur Transaktionen für Cashback anrechenbar, die innerhalb des Aktionszeitraums verbucht werden. Autorisierte oder reservierte Beträge, die nicht im Aktionszeitraum verbucht werden, erhalten kein Cashback.
4.1 Nicht anrechenbare Umsätze
Kein Cashback wird gewährt für:
- Bargeldabhebungen an Geldautomaten;
- Barauszahlungen durch Händler im Rahmen von Zahlungsvorgängen an der Verkaufsstelle (Kassenterminals);
- Bargeldvorschüsse, quasi-bargeldähnliche Transaktionen sowie Geldübertragungen, denen keine Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen zugrunde liegt, insbesondere Überweisungen mittels TF Sofortgeld;
- Transaktionen, die angefochten, storniert, erstattet oder im Wege des Chargeback-Verfahrens zurückgebucht wurden; bereits gutgeschriebenes Cashback wird in diesen Fällen rückgängig gemacht.
4.2 Weitere Ausschlüsse
Die TF Bank ist berechtigt, bestimmte Händler, Händlerkategorien oder Transaktionsarten von der Cashback-Gewährung auszuschließen, sofern diese nicht den Kartenprogrammregeln (card-scheme rules) von Mastercard entsprechen, nicht dem Aktionszweck dienen oder das verfügbare Kartenlimit überschreiten. Dies gilt insbesondere für Transaktionen bei denen der Karteninhaber sein Kreditkartenkonto vor Fälligkeit (unzulässigerweise) mit Guthaben auflädt oder aufzuladen versucht, um dadurch einen über das vertraglich vereinbarte Kartenlimit hinausgehenden Umsatz und ein entsprechend höheres Cashback zu erzielen.
Cashback für den jeweiligen Aktionszeitraum erhalten nur Kundinnen und Kunden, die den auf allen offenen Rechnungen ausgewiesenen Mindestbetrag bis zum jeweiligen Fälligkeitsdatum bezahlt haben. Kundinnen und Kunden mit ausstehenden Salden oder Zahlungsverzug über die vereinbarten Zahlungsbedingungen hinaus sind für diesen Aktionszeitraum vom Cashback ausgeschlossen und das in diesem Aktionszeitraum erzielte Cashback verfällt vollständig.
Kundinnen und Kunden können in den verbleibenden Aktionszeiträumen weiterhin Cashback sammeln, nachdem die Mindestbeträge fristgerecht bezahlt und die übrigen Bestimmungen dieser Sonderaktionsbedingungen Cashback erfüllt wurden.
5. Auszahlung des Cashbacks
Das Cashback für einen Aktionszeitraum wird innerhalb von sechs (6) Wochen nach Ende dieses Aktionszeitraums auf dem Kreditkartenkonto gutgeschrieben. Das Cashback wird als Gutschrift auf der Kreditkartenabrechnung verbucht (reduziert den offenen Saldo) und wird nicht auf den fälligen monatlichen Mindestbetrag angerechnet. Die TF Bank kann die Gutschrift je Monat in einem einzigen Buchungsposten zusammenfassen.
6. Ausschluss von der Teilnahme / Missbrauch
Wenn die TF Bank einen Missbrauch, eine missbräuchliche Nutzung oder Betrug vermutet (einschließlich künstlich erzeugter Umsätze („manufactured spending“), Split-Tender-Manipulation oder Retouren-Zyklen), kann die TF Bank jegliches Cashback zurückhalten, rückgängig machen oder stornieren und/oder Karteninhaber von der Aktion ausschließen.
Die TF Bank kann die Vorlage von Transaktionsnachweisen verlangen und die Auszahlung des Cashbacks bis zum Abschluss einer Prüfung verzögern.
7. Änderung der Teilnahmebedingungen oder vorzeitige Beendigung
Die TF Bank kann die Sonderaktionsbedingungen (ganz oder teilweise) jederzeit ändern, aussetzen oder beenden, einschließlich Anpassungen des Geltungsbereichs, der Cash Back Voraussetzungen oder der Auszahlungsmodalitäten, soweit dies gesetzlich und vertraglich zulässig ist. Soweit erforderlich, wird eine angemessene Vorankündigung erfolgen.
Eine Beendigung oder Aussetzung der Sonderaktionsbedingungen berührt nicht bereits auf verbuchte berechtigte Transaktionen verdientes Cashback.