Als grenzüberschreitend arbeitende Bank mit Sitz in Schweden können wir keinen Freistellungsauftrag einrichten. Der Zinsertrag wird Ihrem Konto monatlich ohne Abzug von Steuern gutgeschrieben. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen fällt keine Quellensteuer in Schweden an. Sie erhalten von uns im 1. Quartal des Jahres eine Übersicht mit allen Zinserträgen, die Sie beim für Sie zuständigen Finanzamt einreichen können.