Habe ich als Inhaber eines TF Bank Tagesgeldkonto eine Meldepflicht für Auslandsüberweisungen?

Die TF Bank führt das Tagesgeldkonto in Schweden. Überweisungen in und aus dem Ausland in Zusammenhang mit dem TF Bank Tagesgeldkonto müssen nicht bei der Deutschen Bundesbank gemäß § 11 AWG i.V.m. §§ 67 ff. AWV gemeldet werden, da Inhaber eines TF Bank Tagesgeldkonto dieses gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können (vgl. § 67 Abs. 2 Nr. 3 AWV).

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