Als grenzüberschreitend arbeitende Bank mit Sitz in Schweden können wir keinen Freistellungsauftrag einrichten. Der Zinsertrag wird Ihrem Konto am Ende des Anlagezeitraums ohne Abzug von Steuern gutgeschrieben. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen fällt keine Quellensteuer in Schweden an. Sie erhalten von uns zum Ende des Jahres eine Übersicht mit allen Zinserträgen, die Sie beim Finanzamt einreichen.