ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KREDITKARTEN – WWW.TFBANK.DE

 

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Stand: 01/09/2024



Die TF Bank AB (nachfolgend „wir“/„uns“) vergibt weltweit einsetzbare Kreditkarten in Verbindung mit einem revolvierenden Kredit an natürliche Personen. Die Kreditkarte wird dem Kunden (nachfolgend „Ihnen“/„Sie“) nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt.


Name und Anschrift der Bank: TF Bank AB (PUBL), Lilla Brogatan 6, SE-503 30 Borås, Schweden.
Gesetzlicher Vertreter: Joakim Jansson.
Organisationsnummer: 556158-1041, eingetragen im schwedischen Handelsregister (Bolagsverket).
Postanschrift in Deutschland: TF Bank AB, Postfach 11 02 28, 10832 Berlin, Deutschland.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Schwedische Finanzaufsicht Finansinspektionen, Box 7821, SE-103 97 Stockholm, Schweden.


Teil I. Allgemeine Informationen und Vertragsschluss


§ 1 Vertragsgegenstand


Unter dem Kreditkartenvertrag (nachfolgend „Vertrag“) stellen wir Ihnen eine Kreditkarte bereit, mit der Sie im Rahmen Ihres Kreditlimits (Verfügungsrahmen) Einkäufe, Barabhebungen und/oder Auszahlungen auf Ihr Referenzkonto tätigen können.


§ 2 Antragstellung


1. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 18 Jahre alt sein, einen Wohnsitz in Deutschland haben und über ein gültiges Identifikationsdokument verfügen, auf welchem Ihre Unterschrift ersichtlich ist. Bei Anträgen von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft benötigen wir die amtliche Meldebestätigung und ggf. einen weiteren Adressnachweis. Die Daten im Ausweisdokument müssen den Angaben in Ihrem Antrag entsprechen. Sie können von uns einen Entwurf des Vertrags verlangen.
2. Pro Person kann nur eine Kreditkarte beantragt werden.
Angaben nach dem Geldwäschegesetz
Sie handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und sind keine politisch exponierte Person oder ein unmittelbares Familienmitglied oder eine bekanntermaßen nahestehende Person einer politisch exponierten Person. Sie werden uns unverzüglich darüber informieren, sollte sich dies ändern.


§ 3 Vertragsschluss


1. Der Vertragsschluss kann mittels handschriftlicher Unterschrift auf den Vertragsunterlagen oder mittels
qualifizierter elektronischer Singnatur im Sinne der EUVerordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) erfolgen.
2. Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung schicken wir Ihnen die Kreditkarte und die Vertragsunterlagen zu. Sofern der Signaturvorgang mittels qualifizierter elektronischer Signatur erfolgt, senden wir Ihnen nach Abschluss des Signaturvorgangs die Kreditkarte zu. Die Zusendung bzw. Übermittlung der Vertragsunterlagen stellt noch kein verbindliches Angebot an Sie dar. Wir behalten uns vor, den Vertragsschluss auch nach Zusendung der Kreditkarte abzulehnen, etwa wenn sich die Informationen zu Ihrer Bonität ändern.
3. Durch Unterschrift auf den Vertragsunterlagen bzw. durch den Signaturvorgang mittels qualifizierter elektronischer Signatur können Sie ein verbindliches Angebot an uns abgeben.
4. Wir nehmen das Angebot durch Freischaltung der Kreditkarte an. Darüber werden wir Sie informieren, etwa per E-Mail oder SMS. Dadurch kommt der Vertrag zustande. Sie verzichten auf den Zugang einer Annahmeerklärung in Schriftform.


§ 4 Laufzeit und Kündigung


1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
2. Sie können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen. Ihre Kündigung gilt als nicht erfolgt, wenn Sie den nach Absatz 4 geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlen.
3. Wir können den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten in Textform ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung nach § 498 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere vor, wenn
a) Sie unrichtige Angaben über Ihre Vermögensverhältnisse gemacht haben, eine wesentliche Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse eintritt oder einzutreten droht oder die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen uns gegenüber gefährdet ist,
b) Sie gegen Ihre Sorgfaltspflichten zum Umgang mit der Kreditkarte nach § 19 bis § 21 verstoßen haben, oder
c) Sie uns auf Anfrage keine oder unzureichende Informationen zur Verfügung stellen, die wir zur Einhaltung von regulatorischen Vorgaben oder sonstigen zwingenden Rechtsnormen benötigen,
und uns die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung unter Berücksichtigung Ihrer berechtigten Belange unzumutbar ist.
4. Mit Wirksamwerden der Kündigung haben Sie sämtliche offenstehenden Beträge nebst Zinsen an uns zurückzuzahlen. Sie dürfen die Karte nicht mehr benutzen. Die Karte ist unverzüglich an uns zurückzusenden oder auf unser Verlangen zu vernichten (z.B. durch Zerschneiden).


§ 5 Entgelte


1. Für den vertragsgemäßen Kreditkartengebrauch fallen – mit Ausnahme der nach § 9 zu zahlenden Zinsen – keine Gebühren an.
2. Für zusätzliche Leistungen behalten wir uns vor, Entgelte zu erheben. Diese sind im aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis einsehbar.


Teil II. Kreditvereinbarung

§ 6 Krediteinräumung


1. Für die in der Abrechnung ausgewiesenen Kartenumsätze räumen wir Ihnen nach Maßgabe der nachstehenden Erläuterungen und maximal bis zum vereinbarten Verfügungsrahmen einen Kredit ein. Sie können bestimmen, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Sie den Kredit in Anspruch nehmen und welchen Betrag Sie monatlich zurückzahlen (Gesamtausgleich oder Teilzahlung).
2. Die Inanspruchnahme des Kredits erfolgt dadurch, dass Sie die Kreditkarte für Einkäufe, Barabhebungen und/oder Auszahlungen einsetzen und wir Ihre mittels der Kreditkarte begründeten Verpflichtungen gegenüber Dritten erfüllen.
3. Der Kredit wird unbefristet gewährt und kann von Ihnen nach (Teil-)Rückzahlung erneut in Anspruch genommen werden (revolvierender Kredit), jedoch insgesamt maximal bis zum vereinbarten Verfügungsrahmen.
4. Sie sind zur Rückzahlung des Gesamtdarlehensbetrags verpflichtet. Der Gesamtdarlehensbetrag ist die Summe aus dem Kredit (Nettodarlehensbetrag) und den aufgelaufenen Zinsen und Gebühren. Der Nettodarlehensbetrag ist der Höchstbetrag, den Sie nach diesem Vertrag als Kredit in Anspruch nehmen können (Verfügungsrahmen).


§ 7 Verfügungsrahmen


1. Für den Einsatz der Kreditkarte gilt eine Betragsobergrenze (Verfügungsrahmen), die wir Ihnen spätestens mit der Freischaltung der Kreditkarte mitteilen.
2. Die Überschreitung des Verfügungsrahmens ist unzulässig. Soweit Sie den Verfügungsrahmen dennoch überschreiten, bleiben wir berechtigt, den Ausgleich der Forderungen, die aus der Nutzung der Kreditkarte entstehen (Kartenumsätze, Zinsen, Kosten), zu verlangen. Zudem sind Sie verpflichtet, den Überschreitungsbetrag unverzüglich in voller Höhe an uns zurückzuzahlen. Das heißt, Sie müssen spätestens zur Fälligkeit der monatlichen Abrechnung ggf. über den Verfügungsrahmen hinaus aufgelaufene Zinsen und Gebühren sowie etwaige Überziehungen des Verfügungsrahmens zurückzahlen. Die Rückzahlung der den Verfügungsrahmen überschreitenden Kartenumsätze führt nicht zur Erhöhung des eingeräumten Verfügungsrahmens.
3. Wir sind berechtigt, den Verfügungsrahmen nach billigem Ermessen, insbesondere bei Bonitätsverschlechterung, einseitig zu reduzieren. Wir werden Ihnen dies vorab ankündigen.
4. Wir sind berechtigt, Ihnen die Inanspruchnahme des Verfügungsrahmens zu verweigern und weitere Verfügungen mit der Kreditkarte abzulehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Beabsichtigen wir, von diesem Recht Gebrauch zu machen, teilen wir Ihnen dies unverzüglich mit.


§ 8 Kreditsicherheit, Lohn- und Gehaltsabtretung


1. Zur Sicherung aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche gegen Sie aus dem Vertrag treten Sie uns den pfändbaren Teil Ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche auf Arbeitsentgelt jeder Art einschließlich Betriebsrenten, Ruhegeld, Provisionsforderungen, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen, Erfindungsvergütungen, Abfindungen sowie Pensionen einschließlich eventueller Abfindungen und Beitragsrückerstattungen in der Reihenfolge ihres Entstehens bis zum Höchstbetrag nach § 8 Absatz 2 gegen Ihren jeweiligen Arbeitgeber, Leistungsträger oder Dritte zur Sicherung des aufgrund des Vertrags eingeräumten Verfügungsrahmens ab. Mehrere Arbeitseinkommen werden zusammengerechnet. Sobald die abgetretenen Forderungen durch Erfüllung gegenüber Ihnen erlöschen, gelten jeweils, bis der Höchstbetrag nach § 8 Absatz 2 erreicht ist, die zeitlich nachfolgenden Forderungen als abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
2. Die Abtretung ist begrenzt auf den Verfügungsrahmen zuzüglich eines Pauschalbetrages von 15 % auf den Verfügungsrahmen für eventuelle Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bzw. zusätzlich anfallender Kosten, insbesondere notwendiger Kosten der Rechtsverfolgung (Höchstbetrag).


3. Kommen Sie mit der Zahlung in Verzug, sind wir zur Verwertung der uns abgetretenen Ansprüche berechtigt, sofern wir dies gegenüber Ihnen mit einer Zahlungsfrist von einem Monat angedroht haben und Sie nach Ablauf der Frist noch mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei (2) monatlichen Teilbeträgen in Verzug sind (Verwertungsfall). Der Androhung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn Sie die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert haben oder wenn die Androhung und Fristsetzung, insbesondere aufgrund Ihrer Insolvenz aussichtslos wäre. Bis zum Eintritt des Verwertungsfalls werden wir die Abtretung dem Arbeitgeber nicht anzeigen.

4. Wir werden die uns abgetretenen Forderungen unverzüglich durch Rückabtretung freigeben, sobald der Vertrag beendet ist und unsere Forderungen aus dem Vertrag erfüllt sind. Soweit sich der ausstehende Nettodarlehnsbetrag durch teilweise Rückzahlung vermindert, reduziert sich der Höchstbetrag der abgetretenen Forderung gemäß § 8 Absatz 1 entsprechend. In diesem Fall werden wir uns bereits abgetretene Forderungen, die den so angepassten Höchstbetrag übersteigen, anteilig freigeben.
5. Sie verpflichten sich, uns unverzüglich zu informieren bei einem Arbeitsplatzwechsel; einer Änderung des Wohnsitzes; oder wenn Ihr verpfändetes Arbeitseinkommen durch andere Verpfändungsvereinbarungen gefährdet oder bereits gepfändet wird.


§ 9 Zinssatz


1. Der Zinssatz für den Einsatz der Kreditkarte beträgt:
Zinsen
Sollzinssatz: 22,35 % p.a.
Effektivzinssatz: 24,79 % p.a.
2. Die Zinsen werden taggenau berechnet (das heißt, für die Zinsberechnung zählt jeder Kalendertag und das Jahr wird mit 365 Tagen berechnet) und monatlich mit der Abrechnung fällig gestellt und kapitalisiert.
3. Beim Einsatz der Kreditkarte für Einkäufe ist der Kredit abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 zinsfrei, wenn Sie den Betrag in der Frist begleichen, die in unserer Abrechnung genannt ist. Abhängig von Kaufdatum und Anzahl der Tage pro Monat sind Einkäufe dadurch bis zu 51 Tage zinsfrei. Sollten Sie den Gesamtbetrag für den jeweiligen Einkauf nicht innerhalb der Frist an uns zurückgezahlt haben, ist der Gesamtbetrag ab dem Transaktionstag zu verzinsen.
4. Beim Einsatz der Kreditkarte für Barabhebungen und Auszahlungen auf Ihr Referenzkonto (TF Sofortgeld),  ist der Kredit ab dem Buchungstag zu verzinsen. Klarstellend gilt dies insbesondere auch für Zahlungen an Casinobetriebe, Lotteriegesellschaften, Wettbüros, Wertpapierhandels-plattformen, für den Einsatz bei Wertpapierhandels-plattformen, bzw. Finanzinstituten und den Kauf von Kryptowährungen.


§ 10 Tilgung und Mindestbetrag


1. Wir stellen Ihnen alle Kartenumsätze zum Ablauf jedes Monats gemäß § 17 in Rechnung. In der Rechnung sind etwaige Zinsen und Gebühren aufgeführt und wir teilen Ihnen mit, wie hoch der Saldo Ihres Kreditkartenkontos ist. Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Sämtliche Rückzahlungen müssen mittels SEPA-Überweisung erfolgen.


2. Sie sind verpflichtet, einen Teilbetrag von mindestens 3 % des Gesamtrechnungsbetrages oder – falls dieser Fixbetrag der höhere ist – mindestens € 30 mittels SEPA-Überweisung zu zahlen (Mindestbetrag). Den Mindestbetrag haben Sie innerhalb der in der Rechnung genannten Frist, das heißt bis zum 20. des Monats oder – wenn der 20. des Monats in Frankfurt am Main kein Arbeitstag ist – bis zum darauffolgenden Bankarbeitstag an uns zu zahlen. Ihre Zahlung muss innerhalb der Frist auf dem von uns genannten Rechnungskonto eingehen. Eine Gutschrift auf die Kreditkarte von einem Dritten (z.B. eine Gutschrift durch einen Händler) gilt nicht als Zahlung des Mindestbetrages. Wenn der Gesamtrechnungsbetrag weniger als € 30 beträgt, müssen Sie den gesamten Rechnungsbetrag als Mindestbetrag zahlen.

3. Nicht oder nicht vollständig gezahlte Mindestbeträge bleiben weiterhin fällig und werden zum Mindestbetrag des jeweiligen Folgemonats hinzuaddiert. In dem jeweiligen Folgemonat ist der zu zahlende Mindestbetrag dann entsprechend höher als 3% des Gesamtrechnungsbetrags.

4. Zur Geldwäscheprävention dürfen Zahlungen an uns ohne vorherige Zustimmung ausschließlich von einem Bankkonto bei einer im SEPA-Raum ansässigen Bank erfolgen, dessen Kontoinhaber Sie sind. Einzahlungen von Geschäftskonten sind unzulässig. Der Name des Kontoinhabers muss mit dem Namen auf der von uns ausgegebenen Kreditkarte identisch sein. Scheckzahlung ist nicht zulässig.

5. Der zu verzinsende Kreditbetrag verringert sich um den von Ihnen zurückgezahlten Betrag ab dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei uns (Wertstellung). Der dann noch offene Kreditbetrag wird gemäß dem vereinbarten Zinssatz weiter verzinst.

6. Teilzahlungen rechnen wir zunächst auf die aufgelaufenen Zinsen und Gebühren an, anschließend auf Bargeldabhebungen/Auszahlungen und dann auf Einkäufe mit der Kreditkarte, unter diesen jeweils zunächst auf die älteste Schuld.


§ 11 Ausbleibende Zahlungen


1. Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Sie haben (z.B. Zwangsvollstreckungen oder negative „Schufa-Einträge“) und die Erlangung eines Kredits erschweren.

2. Im Verzugsfall berechnen wir Ihnen Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Regelungen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres ermittelt und im Bundesanzeiger bekannt gegeben und ist unter www.bundesbank.de abrufbar. Die Zinsen werden tag genau berechnet. Es bleibt Ihnen frei, im Einzelfall einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

3. Im Verzugsfall haben Sie zusätzlich die uns entstehenden Kosten zu tragen (z.B. Mahngebühren, Inkassokosten).

4. Die Zinsen werden am letzten Tag des Monats und/oder bei Übergabe an das Inkassounternehmen kapitalisiert.


Teil III. Konto- und Zahlungsvereinbarung


§ 12 Einrichtung eines Kontos


1. Nach Annahme Ihres Antrags richten wir Ihnen ein Kreditkartenkonto ein, auf dem Ihre Kartenumsätze sowie Auszahlungen verbucht werden.
2. Sie können Ihre Kartenumsätze und den Kontostand jederzeit auf Ihren monatlichen Rechnungen, in unserem Online-Service (abrufbar unter www.tfbank.de) oder der TF Bank Mobile App einsehen.
3. Die Kontoführung auf Guthabenbasis ist nicht gestattet.


§ 13 Zahlung mit der Kreditkarte


1. Mit der Kreditkarte können Sie
a) an Akzeptanzstellen bargeldlos zahlen,
b) an zugelassenen Geldautomaten Bargeld abheben, und
c) durch Angabe der Kreditkartendaten Transaktionen durchführen, etwa im Online-Handel einkaufen,
d) einen Geldbetrag auf Ihr Referenzkonto, von dem zuvor mindestens eine Rückzahlung gemäß § 11 erfolgt ist, auszahlen (TF Sofortgeld).

Akzeptanzstellen und teilnehmende Geldautomaten sind in der Regel durch die auf der Kreditkarte aufgedruckten Akzeptanzsymbole zu erkennen (Mastercard).

2. Mit der Nutzung der Kreditkarte oder der Angabe der Kreditkartendaten ermächtigen Sie uns, die Forderung der Akzeptanzstelle oder des Händlers zu bezahlen und Ihnen die Kartenumsätze in Rechnung zu stellen.
3. Wenn Sie mit Ihrer Kreditkarte bei Akzeptanzstellen oder Händlern einen Zahlungsvorgang auslösen und dabei den genauen Zahlungsbetrag bestätigt haben, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag von Ihrem Verfügungsrahmen zu sperren. Wir geben diesen Betrag unbeschadet sonstiger Rechte wieder frei, sobald uns der genaue Betrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.


§ 14 Autorisierung von Zahlungsvorgängen


1. Sie stimmen der Belastung Ihres Kreditkartenkontos zu (Autorisierung), wenn Sie
a) bei der bargeldlosen Zahlung an Akzeptanzstellen:
– Ihre Karte bei einem Händler vorlegen und Sie entweder Ihre persönliche Geheimzahl (PIN) eingeben oder einen ausgestellten Beleg unterschreiben, oder
– Ihre Karte an das Zahlungsterminal halten, sofern Ihre Kreditkarte mit einer entsprechenden Funktion ausgestattet ist (sog. „kontaktloses Zahlen“). Hierbei wird die Unterschrift auf einem Beleg oder die Eingabe der PIN erst ab einer bestimmten Zahlungshöhe erforderlich und entfällt ansonsten. Sie erkennen, dass Ihre Kreditkarte mit der Funktion ausgestattet ist, wenn das Symbol für „kontaktloses Zahlen“ auf der Kreditkarte aufgebracht ist.
b) beim Abheben von Geld am Geldautomaten: Ihre PIN eingeben,
c) bei Online-Transaktionen: Ihre Kreditkartennummer, die zugehörigen Kreditkartendetails und ggf. die Prüfziffer angeben.
d) bei Auszahlungen: den Geldtransfer von Ihrem Kreditkartenkonto auf Ihr Referenzkonto in der dafür vorgesehenen Weise veranlassen.
Nach der Erteilung Ihrer Zustimmung können Sie den Zahlungsvorgang nicht mehr widerrufen.
2. Bei Online-Transaktionen und Auszahlungen sind wir berechtigt, die Angabe von Authentifizierungsmerkmalen zu verlangen, um Ihre Identität zu prüfen (Authentifizierung). Die Authentifizierung erfolgt, indem Sie auf unsere Anforderung die vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzen. Authentifizierungselemente sind Wissenselemente (etwas, das nur Sie wissen, z.B. Ihr Passwort), Besitzelemente (etwas, das nur Sie haben, z.B. Ihr mobiles Endgerät, mit dem Sie einmal verwendbare Transaktionsnummern empfangen oder erzeugen können) und Seinselemente (etwas, das nur Sie ausmacht, z.B. Ihr Fingerabdruck). Für eine starke Kundenauthentifizierung ist die Verwendung von zwei voneinander unabhängigen Authentifizierungselementen aus den Kategorien Wissen, Besitz und Sein erforderlich. Die Nutzung Ihres mobilen Endgeräts zur Authentifizierung setzt voraus, dass Sie die zugehörige Mobilfunknummer zuvor bei uns registriert haben.
3. Zahlungsvorgänge mit der Kreditkarte sind auf Ihren Verfügungsrahmen begrenzt. Sie haben keine Möglichkeit, gesonderte Betragsobergrenzen für den Einsatz der Kreditkarte festzulegen.
4. Unsere Haftung für einen wegen nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags entstandenen Schaden, der nicht bereits von § 675y BGB erfasst ist, ist auf € 12.500 begrenzt; dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, den Zinsschaden und Gefahren, die wir besonders übernommen haben.


§ 15 Ablehnung von Zahlungsvorgängen


1. Wir sind berechtigt, den Zahlungsauftrag (Kartenumsätze und Auszahlungen) abzulehnen, wenn
a) der Verfügungsrahmen überschritten ist oder wird,
b) eine gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene Geldwäscheprüfung ein erhöhtes Risikoprofil ergeben hat,
c) erforderliche Authentifizierungselemente nicht korrekt eingegeben wurden, oder
d) die Kreditkarte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist.
Über die Ablehnung des Zahlungsauftrags werden wir Sie unverzüglich informieren.
2. Zur Betrugsprävention sind wir zudem berechtigt, bestimmte Akzeptanzstellen und Händler zu sperren.


§ 16 Fremdwährungsumrechnung


Kartenumsätze, die nicht in Euro erfolgen, werden zu den von Mastercard täglich festgesetzten Wechselkursen umgerechnet. Den Fremdwährungsumsatz, den Wechselkurs und den Euro-Betrag teilen wir Ihnen im Preis- und Leistungsverzeichnis für Kreditkarten bzw. auf der Umsatzaufstellung mit. Die Umrechnung findet an dem Tag statt, an dem der Kartenumsatz von der jeweiligen Akzeptanzstelle bei Mastercard eingereicht wurde. Dieser Tag kann von dem Tag abweichen, an dem Sie die Transaktion getätigt haben. Die von Mastercard bereitgestellten Wechselkurse stellen zugleich den Referenzwechselkurs dar und sind für Sie unter www.mastercard.de/de-de/mastercard-fuer-sie/support/waehrungsrechner.html abrufbar. Änderungen der von Mastercard festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Wir erheben kein Währungsumrechnungsentgelt.


§ 17 Rechnungsstellung und Frist für Einwendungen


1. Nach Ablauf der monatlichen Rechnungsperiode stellen wir Ihnen die Rechnung nach § 11 im Online-Banking zur Verfügung und benachrichtigen Sie darüber per E-Mail. Ein Versand der Rechnung in Papierform findet nicht statt. Falls Ihnen nach Ablauf der Rechnungsperiode keine Rechnung von uns zugegangen ist, müssen Sie uns darüber informieren.
2. Einwendungen gegen die Richtigkeit der jeweiligen Rechnung sind uns unverzüglich nach Zugang der Rechnung mitzuteilen. Wenn Sie Einwendungen gegen die Rechnung nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach deren Zugang erhoben haben, gilt die Rechnung als genehmigt. Bei Mitteilung der Einwendungen in Textform ist die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist fristwahrend. Auf diese Frist und die Folge, wenn Sie Einwendungen nicht rechtzeitig erheben, werden wir Sie in der Rechnung gesondert hinweisen. Sie können auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnung verlangen, müssen dann aber beweisen, dass Ihr Konto zu Unrecht belastet wurde.


§ 18 Eigentum an der Kreditkarte


Die Kreditkarte bleibt unser Eigentum und ist nicht übertragbar. Spätestens mit Ablauf der Gültigkeitsdauer oder Kündigung dieses Vertrags sind wir berechtigt, die Kreditkarte zurückzufordern.


§ 19 Allgemeine Sorgfaltspflichten


1. Sie sind unmittelbar nach Erhalt der Kreditkarte verpflichtet, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass die Kreditkarte oder die Authentifizierungselemente abhandenkommen oder missbräuchlich verwendet werden. Jede Person, die Zugriff auf die Kreditkarte und/oder die Authentifizierungselemente hat, kann missbräuchliche Zahlungsvorgänge tätigen (z.B. Geld mit Ihrer Kreditkarte abheben).
2. Soweit möglich und von der Akzeptanzstelle oder dem Händler unterstützt, haben Sie für Zahlungsvorgänge die vereinbarten Authentifizierungselemente einzusetzen. Um die Gefahr von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen zu reduzieren, ist grundsätzlich eine starke Kundenauthentifizierung notwendig.
3. Vor der Bestätigung eines Zahlungsvorgangs durch ein Authentifizierungselement haben Sie die zur Authentifizierung übermittelten Transaktionsdaten (z.B. die Anzeige auf einem Zahlungsterminal oder im Online-Banking) sorgfältig zu prüfen (z.B. den Betrag und Empfänger). Wenn Sie Abweichungen von den vorgesehenen Transaktionsdaten feststellen, müssen Sie den Zahlungsvorgang abbrechen und uns den Verdacht auf eine missbräuchliche Verwendung unverzüglich anzeigen.
4. Stellen Sie den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonst nicht autorisierte Nutzung der Kreditkarte, der Kartendaten, der PIN, des mobilen Endgeräts, das bei uns registriert wurde, oder anderer vereinbarter Authentifizierungselemente fest oder haben Sie einen Verdacht für eines der vorgenannten Ereignisse, so ist die Karte unverzüglich bei unserem Telefonservice zu sperren. Unser Kundenservice kann die Karte anschließend entsperren oder stellt Ihnen eine Ersatzkarte zur Verfügung.


§ 20 Besondere Sorgfaltspflichten für den Umgang mit der Kreditkarte und der PIN


1. Nach Erhalt der Kreditkarte ist diese von Ihnen unverzüglich auf dem Unterschriftenfeld zu unterschreiben und mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren (z.B. ist das Zurücklassen in unbewachten Kraftfahrzeugen unzulässig). Eine Weitergabe der Kreditkarte an Dritte ist nicht zulässig.
2. Für die Nutzung von Geldautomaten und Zahlungsterminals stellen wir Ihnen eine persönliche Geheimzahl (PIN) zur Verfügung. Die PIN ist streng geheim zu halten, das heißt, Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der PIN erlangt. Die PIN darf nicht zusammen mit der Kreditkarte aufbewahrt oder auf der Kreditkarte notiert oder in sonstiger Weise in engem Zusammenhang mit der Kreditkarte gespeichert werden, auch nicht in verschlüsselter Form (z.B. als getarnte Telefonnummer). Sie dürfen die PIN auch nicht unverschlüsselt auf Ihrem mobilen Endgerät speichern.


§ 21 Besondere Sorgfaltspflichten für Online-Transaktionen


1. Für Online-Transaktionen sind Authentifizierungselemente vereinbart (§ 15), die Sie besonders vor unbefugtem Zugriff schützen müssen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Authentifizierungselemente von Dritten für missbräuchliche Online-Transaktionen verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt werden.
2. Zum Schutz der Authentifizierungselemente für Online-Transaktionen müssen Sie vor allem Folgendes beachten:
a) Wissenselemente, wie z.B. das Online-Passwort, sind geheim zu halten. Sie dürfen insbesondere nicht mündlich mitgeteilt werden (z.B. telefonisch), nicht außerhalb von Online-Transaktionen in Textform weitergegeben werden (z.B. per E-Mail oder Messenger-Dienst), nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden (z.B. im Klartext auf dem mobilen Endgerät) und nicht auf einem Endgerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Endgerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z.B. mobiles Endgerät, mit dem Sie einmal verwendbare Transaktionsnummern empfangen oder erzeugen können) oder zur Prüfung des Seinselements (z.B. mobiles Endgerät mit Fingerabdrucksensor) dient.
b) Besitzelemente, wie z.B. ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf Ihr mobiles Endgerät (z.B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können. Dazu haben Sie geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie ein ausreichend komplexes Passwort oder biometrische Entsperrverfahren (z.B. Touch-ID oder Face-ID). Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät befindliche Anwendung für Kreditkartenzahlungen (z.B. Karten-App) nicht nutzen können. Ferner ist die digitale Darstellung der Kreditkarte (z.B. bei Apple Pay) zu löschen sowie die Möglichkeit für Online-Transaktionen auf Ihrem mobilen Endgerät zu deaktivieren, bevor Sie den Besitz an diesem mobilen Endgerät dauerhaft aufgeben (z.B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons). Wenn wir Ihnen auf Ihr Besitzelement einen Nachweis übermitteln, den Sie zur Authentifizierung der Online-Transaktion eingeben müssen (z.B. TAN), dürfen Sie diesen Nachweis nicht außerhalb der Online-Transaktion mündlich (z.B. per Telefon) oder in Textform (z.B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergeben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Dritte den Nachweis während der Übermittlung abfangen und damit missbräuchliche Zahlungsvorgänge von Ihrem Konto auslösen.
c) Seinselemente, wie z.B. Ihr Fingerabdruck, dürfen nur als Authentifizierungselement für Online-Transaktionen auf Ihrem mobilen Endgerät verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente Dritter gespeichert sind, die damit Online-Transaktionen in Ihrem Namen authentifizieren könnten. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für Online-Transaktionen genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für Online-Transaktionen das Wissenselement (z.B. Online-Passwort) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
3. Sie sind verpflichtet, Ihre Endgeräte, die Sie für Online-Transaktionen oder als Authentifizierungselement einsetzen, nach dem aktuellen Stand der Technik angemessen zu sichern, etwa gegen unbefugte Benutzung und Cyberangriffe (z.B. durch Virenscanner oder Firewalls).


§ 22 Erstattung bei nicht autorisierten oder fehlerhaften Zahlungsvorgängen


1. Sie haben uns unverzüglich zu informieren, wenn Sie feststellen, dass ein Zahlungsvorgang nicht autorisiert war oder fehlerhaft ausgeführt wurde.
2. Wenn Sie uns mitteilen, dass ein Zahlungsvorgang nicht autorisiert war, werden wir Nachforschungen einleiten und auf Ihrem Kreditkartenkonto eine vorläufige Gutschrift in Höhe dieser Transaktion verbuchen. Falls Ihre Einwendung nach erfolgter Prüfung nicht der Richtigkeit entspricht, behalten wir uns vor, auf die Zahlung zu bestehen. Einwendungen und sonstige Beanstandungen von Ihnen aus dem Vertragsverhältnis zu dem Händler, bei dem die Karte eingesetzt wurde, sind unmittelbar gegenüber dem Händler geltend zu machen und berühren Ihre Pflicht zur Rückzahlung nicht.
3. Wenn Sie uns mitteilen, dass ein Zahlungsvorgang fehlerhaft ausgeführt wurde, und dies von uns zu vertreten ist, machen wir die Belastung unverzüglich rückgängig und stellen Ihr Kreditkartenkonto wieder so, als ob der Zahlungsvorgang nicht stattgefunden hätte. Wir behalten uns das Recht vor, den korrekten Zahlungsbetrag erneut einzureichen.
4. Ansprüche und Einwendungen von Ihnen sind ausgeschlossen, wenn Sie uns nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit dem Zahlungsvorgang darüber unterrichtet haben, dass es sich um einen nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang handelt.


§ 23 Erstattung bei autorisierten Zahlungsvorgängen


Wenn Sie uns mitteilen und auf unser Verlangen nachweisen, dass bei einem von Ihnen bei einer Akzeptanzstelle oder einem Händler ausgelösten Zahlungsvorgang
a) bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und
b) der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den Sie entsprechend Ihrem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen dieses Vertrags und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätten erwarten können, wobei mit einer etwaigen Fremdwährungsumrechnung zusammenhängende Gründe außer Betracht bleiben, wenn wir den nach § 17 vereinbarten Referenzwechselkurs zugrunde gelegt haben,
werden wir binnen zehn Tagen auf Ihrem Kreditkartenkonto eine vorläufige Gutschrift in Höhe dieser Transaktion verbuchen oder Ihnen die Gründe für die Ablehnung der Erstattung mitteilen. Dieser Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Sie ihn nicht innerhalb von acht (8) Wochen nach der Belastung mit der fraglichen Transaktion bei uns geltend machen.


§ 24 Haftung für nicht autorisierte oder missbräuchliche Kartenumsätze


1. Wenn Sie Ihre Kreditkarte, Ihre PIN oder das mobile Endgerät (z. B. Mobiltelefon), dessen Nummer zuvor bei uns für den Empfang von Authentifizierungselementen registriert wurde oder vereinbarte Authentifizierungselemente verlieren, Ihnen diese gestohlen werden, sonst abhandenkommen oder in sonstiger Weise missbräuchlich verwendet werden und es dadurch zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen kommt, so haften Sie für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Anzeige nach § 20 Absatz 4 verursacht werden, allerdings nur bis zu einem Betrag von € 50. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn Sie in betrügerischer Absicht gehandelt oder Schäden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten verursacht haben. Grobe Fahrlässigkeit kann insbesondere dann vorliegen, wenn Sie
a) uns den Verlust oder den Diebstahl der Kreditkarte oder eine missbräuchliche Transaktion schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt haben, nachdem Sie hiervon Kenntnis erlangt haben,

b) die persönliche Geheimzahl oder das vereinbarte Wissenselement für Online-Transaktionen auf der Kreditkarte vermerkt oder zusammen mit der Kreditkarte verwahrt haben (z.B. die Kreditkarte und die PIN in der gleichen Tasche aufbewahrt haben),

c) die persönliche Geheimzahl, das vereinbarte Wissenselement für Online-Transaktionen oder den Nachweis, den wir Ihnen auf Ihr Besitzelement übermitteln und den Sie zur Authentifizierung der Online-Transaktion eingeben müssen (z.B. TAN), einer anderen Person mitgeteilt haben, oder

d) die angezeigten Transaktionsdaten vor der Authentifizierung des Zahlungsvorgangs nicht überprüft haben,
und der Missbrauch dadurch verursacht wurde.


2. Ihre Haftung nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn
a) es Ihnen nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder die sonstige missbräuchliche Verwendung zu bemerken,
b) der Verlust Ihrer Kreditkarte zurechenbar durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verursacht wurde,
c) Sie den Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Kreditkarte und/oder PIN oder sonstiger Authentifizierungselemente uns gegenüber nach § 20 Absatz 4 angezeigt haben und nach Anzeige nicht autorisierte oder missbräuchliche Kartenumsätze entstehen, oder
d) wir von Ihnen eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) oder vergleichbarer ausländischer Regelungen nicht verlangt haben oder der Zahlungsempfänger oder sein Zahlungsdienstleister diese nicht akzeptiert haben, obwohl dazu eine gesetzliche Verpflichtung bestand.
Dies gilt nicht, wenn Sie in betrügerischer Absicht gehandelt haben.


§ 25 Gültigkeitsdauer, Sperrung und Einziehung


1. Mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der Kreditkarte erhalten Sie von uns eine neue Kreditkarte per Post zugesandt, sofern dieser Vertrag nicht gekündigt ist. Mit Ausstellen der neuen Kreditkarte werden wir die zahlungsrelevanten Daten (Name des Karteninhabers, Ablaufdatum und Kreditkartennummer) durch Mastercard bei Händlern – soweit diese an dem Service teilnehmen – automatisch aktualisieren, damit regelmäßige Zahlungen weiterlaufen.
2. Wir dürfen Ihre Kreditkarte sperren oder ihren Einzug veranlassen, wenn
a) sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Kreditkarte dies rechtfertigen,
b) der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Kreditkarte besteht (z.B. wegen ungewöhnlicher Transaktionen oder bei mehrmaliger falscher Eingabe der PIN),
c) ein wesentlich erhöhtes Risiko besteht, dass Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen können (z.B. wegen Verschlechterung Ihrer Bonität oder weil Sie sich in Verzug befinden),
d) wir diesen Vertrag aus wichtigem Grunde kündigen, oder
e) die Gültigkeitsdauer der Kreditkarte abgelaufen oder dieser Vertrag gekündigt ist.
Wir werden Sie über die Kartensperrung und den Grund dafür unterrichten. Wir werden die Kreditkarte entsperren oder ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr vorhanden sind und Sie über eine Entsperrung unterrichten.


§ 26 Online-Banking


1. Wir stellen Ihnen einen Zugang zum Online-Banking bereit, in dem Sie Ihren Saldo und die Kartenumsätze einsehen können. Die Gestaltung und der Funktionsumfang des Online-Bankings steht in unserem Ermessen.
2. Beim Zugriff auf Ihr Kreditkartenkonto im Online-Banking und wenn Sie im Online-Banking Handlungen vornehmen (z.B. Zahlungslimits ändern) sind wir berechtigt, die Angabe von Authentifizierungsmerkmalen nach § 15 Absatz 2 zu verlangen, um Ihre Identität zu prüfen (Authentifizierung). Die Authentifizierung erfolgt, indem Sie auf unsere Anforderung die vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzen.


§ 27 Elektronisches Postfach


1. Wir können Ihnen nach unserem Ermessen ein elektronisches Postfach bereitstellen, in das wir Mitteilungen an Sie einstellen können (z.B. Ihre monatlichen Abrechnungen). Es steht uns frei zu entscheiden, ob und welche Mitteilungen wir in das elektronische Postfach einstellen oder Ihnen auf andere Weise zuschicken. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail oder auf einem anderen geeigneten Weg, sobald eine neue Mitteilung für Sie im elektronischen Postfach bereitsteht. Ein weiterer Versand in Papierform findet nicht statt.
2. Stellen wir Ihnen ein solches elektronisches Postfach zur Verfügung, erkennen Sie das von uns angebotene elektronische Postfach als eigene Empfangsvorrichtung und für diesen Vertrag vereinbarten Kommunikationsweg an. Die in das elektronische Postfach eingestellten Mitteilungen gehen Ihnen mit Ablauf des Tages nach Einstellung in das elektronische Postfach zu. Sie stellen sicher, Ihr elektronisches Postfach regelmäßig zu besuchen, um die dort hinterlegten Mitteilungen abzurufen. Wir werden in das elektronische Postfach eingestellte Mitteilungen nicht nachträglich verändern.


Teil IV. Zusatzleistungen


§ 28 Bedingungen für Zusatzleistungen


1. Soweit mit der Kreditkarte Zusatzleistungen (z.B. Versicherungen, Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Karte bzw. dem Kartenkonto, Bonus- oder Rabattprogramme, Händlerangebote, usw.) angeboten werden, unterliegen diese ggf. eigenständigen Geschäftsbedingungen, die wir Ihnen gesondert mitteilen.
2. Sie können diese Zusatzleistungen ablehnen. Sofern Sie die Zusatzleistungen annehmen und in Anspruch genommen haben, können wir Ihr Kartenkonto mit etwaigen Entgelten, die vereinbart sind, belasten.
3. Wir behalten uns die Änderung und/oder Einstellung des Angebots von Zusatzleistungen vor.


Teil V. Datenschutz


§ 29 Unsere Datenverarbeitung


Wir erheben, verarbeiten und speichern personenbezogene Daten von Ihnen. In dieser Hinsicht fungieren wir als Verantwortlicher und können für Datenschutzanfragen per E-Mail (dpo@tfbank.se) oder postalisch (TF Bank AB, Box 947, SE-501 10 Borås, Schweden) kontaktiert werden. Alle Informationen in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns werden ausführlich in der Datenschutzerklärung beschrieben, die Ihnen zu Beginn der Vertragsbeziehung mit uns zur Verfügung gestellt wird und in der neuesten Fassung unter www.tfbank.de/datenschutz abrufbar ist.


§ 30 Bankgeheimnis


1. Unsere Mitarbeiter, Vertreter, leitenden Angestellten und Direktoren sind gesetzlich verpflichtet, alle ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertrauten Informationen geheim zu halten. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung erlischt, wenn die Weitergabe von Informationen gemäß einer gesetzlichen Bestimmung gestattet oder vorgeschrieben ist.
2. Um Ihnen optimale Bankdienstleistungen zu erbringen und gleichzeitig ein Höchstmaß an Effizienz zu gewährleisten sowie unseren gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen nachzukommen, greifen wir auf spezialisierte Drittanbieter zurück, die uns bestimmte Dienste zur Verfügung stellen, beispielsweise Dienste im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anrufen oder E-Mails. Sie sind damit einverstanden, dass wir bestimmte Kundendaten zu diesem Zweck offenlegen oder an Drittanbieter weitergeben. Die Daten, die von uns übermittelt werden, können Folgendes umfassen: Name, Kontaktdaten, Nationalität, Hauptgeschäftstätigkeit, Foto und sonstige Informationen, die Sie uns im Zuge der Kontoeröffnung zur Verfügung gestellt haben, Transaktionen, die auf Ihrem Konto bei uns durchgeführt werden, oder beabsichtigte Transaktionen, mit uns geschlossene Verträge und sonstige Informationen, die sich auf das Vertrags-verhältnis beziehen. Die Weitergabe der Daten erfolgt nur auf der Basis des Need-to-know-Prinzips (Kenntnis nur bei Bedarf). Die von uns beauftragten Dienstleister müssen dieselben strengen Sicherheits- und Technologiestandards einhalten und haben nur unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten Zugang zu Daten.


§ 31 Datenübermittlung an SCHUFA


Wir übermitteln im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG ("SCHUFA"), Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§§ 505a und 506 BGB, § 18a des Kreditwesengesetzes). Sie befreien die TF Bank AB insoweit auch vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Artikel 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.


§ 32 Datenübermittlung an infoscore Consumer Data


Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung, dem Bezug von Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten sowie zur Verifizierung Ihrer Adresse (Prüfung auf Zustellbarkeit) an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Nähere Informationen zur Tätigkeit der infoscore Consumer Data GmbH können dem ICD-Informationsblatt nach Artikel 14 DSGVO entnommen oder online unter www.experian.de/icd-infoblatt eingesehen werden.


§ 33 Datenübermittlung an CRIF


Wir übermitteln im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die CRIF GmbH, Leopoldstraße 244, 80807 München. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung sind Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b und Buchstabe f der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Datenaustausch mit der CRIF GmbH dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen (§§ 505a und 506 BGB). Die CRIF GmbH verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF GmbH können deren Informationsblatt entnommen oder online unter www.crif.de/datenschutz eingesehen werden.


Teil VI. Informationen und Schlussbestimmungen


§ 34 Anwendbares Recht und Gerichtsstand


1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, wenn der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


§ 35 Vertragssprache


Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Sie können während der Vertragslaufzeit jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger verlangen.

§ 36 Ihre Kontaktdaten


1. Wir teilen Ihnen vertragsrelevante Angelegenheiten, soweit nicht anders vereinbart oder vorgeschrieben, auf elektronischem Weg mit, etwa per Textnachricht (SMS) oder E-Mail oder im elektronischen Postfach. Bestimmte Nachrichten (z.B. Zahlungsmitteilungen) können wir Ihnen per Push-Mitteilung auf Ihr mobiles Endgerät senden, wenn Sie die entsprechende App nutzen.
2. Änderungen Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Ihrer (Mobil-) Telefonnummer oder Ihrer E-Mail-Adresse haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen. Aufwendungen und Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Mitteilungspflicht entstehen, haben Sie zu ersetzen.
3. Wir behalten uns vor, von Ihnen im Einzelfall Auskünfte oder Nachweise zu verlangen, wenn dies zur Geldwäscheprävention oder nach gesetzlichen, gerichtlichen oder behördlichen Vorgaben erforderlich ist.


§ 37 Unsere Kontaktdaten


1. Wir bieten Finanzdienstleistungen an, unter anderem Kreditkarten für Konsumenten.
2. Soweit nicht anders angegeben, können Sie uns auf den folgenden Kontaktwegen erreichen:
a) online: www.tfbank.de,
b) per Post: Postfach 11 02 28, 10832 Berlin
c) per E-Mail: service@tfbank.de,
d) per Telefon: 030 - 814 566 890.


§ 38 Beschwerde und außergerichtliche Streitbeilegung


1. Sie können sich mit Beschwerden direkt an uns unter beschwerdestelle@tfbank.de wenden.
2. Die Europäische Kommission hat eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen ist. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
3. Sie können zur Beilegung einer Streitigkeit mit uns auch das schwedische öffentliche Reklamationsamt Allmänna Reklamationsnämnden (www.arn.se, Box 174, SE-101 23 Stockholm, Schweden, arn@arn.se, Tel.: +46 (0)8 508 860 00) anrufen. Die Beschwerde ist durch Einreichen des ausgefüllten Formulars „Anmälan Bank“ zu erheben.
4. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdienste-aufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c BGB oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) können Sie Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einlegen. Wir sind als Zahlungsdienstleister bei der BaFin mit der Identifikationsnummer 40024152 registriert.


§ 39 Änderungen der Geschäftsbedingungen


1. Änderungen dieser AGB werden wir Ihnen spätestens zwei (2) Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform anbieten. Haben wir mit Ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen digitalen Kommunikationsweg (z.B. elektronisches Postfach) vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden.
2. Die von uns angebotene Änderung wird nur wirksam, wenn
a) Sie diese ausdrücklich annehmen, oder
b) Sie diese vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens nicht ablehnen, sofern die Änderung erfolgt, um den Vertrag auf eine neue Rechtslage oder eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung anzupassen und Sie im Änderungsangebot auf die Folgen Ihres Schweigens hingewiesen wurden (Zustimmungsfiktion).
Änderungen, die für Sie neue Pflichten oder Entgelte begründen oder bestehende Pflichten oder Entgelte erweitern, oder in sonstiger Weise die Hauptleistungspflichten betreffen, dürfen wir nur nach Buchstabe a) – das heißt, mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung – vornehmen.


§ 40 Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt bleiben.



Widerrufsinformation


Abschnitt 1. Widerrufsrecht


Der Kreditnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.


Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Kreditnehmer alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Pflichtangaben erhalten hat. Der Kreditnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Kreditnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Kreditnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Kreditnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Kreditnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Kreditnehmer nachträglich auf einem dauerhaften Datenträger informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Kreditnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: TF Bank AB, Lilla Brogatan 6, SE-501 10 Borås, Schweden.


Besonderheiten bei weiteren Verträgen


Steht dem Kreditnehmer in Bezug auf diesen Kreditvertrag ein Widerrufsrecht zu, so ist er mit wirksamem Widerruf des Kreditvertrags auch an den Vertrag über die Reiseversicherung nicht mehr gebunden.

Abschnitt 2. Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche vertragliche Pflichtangaben


Die Pflichtangaben nach Abschnitt 1 Satz 2 umfassen:
1. den Namen und die Anschrift des Kreditgebers und des Kreditnehmers;
2. die Art des Darlehens;
3. den Nettodarlehensbetrag;
4. den effektiven Jahreszins;
5. den Gesamtbetrag;
Zu den Nummern 4 und 5: Die Angabe des effektiven Jahreszinses und des Gesamtbetrags hat unter Angabe der Annahmen zu erfolgen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags bekannt sind und die in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einfließen.
6. den Sollzinssatz;
Die Angabe zum Sollzinssatz muss die Bedingungen und den Zeitraum für seine Anwendung sowie die Art und Weise seiner Anpassung enthalten. Ist der Sollzinssatz von einem Index oder Referenzzinssatz abhängig, so sind diese anzugeben. Sieht der Darlehensvertrag mehrere Sollzinssätze vor, so sind die Angaben für alle Sollzinssätze zu erteilen.
7. die Vertragslaufzeit;
8. den Betrag, die Zahl und die Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen;
Sind im Fall mehrerer vereinbarter Sollzinssätze Teilzahlungen vorgesehen, so ist anzugeben, in welcher Reihenfolge die ausstehenden Forderungen des Kreditgebers, für die unterschiedliche Sollzinssätze gelten, durch die Teilzahlungen getilgt werden.
9. die Auszahlungsbedingungen;
10. den Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner etwaigen Anpassung sowie gegebenenfalls anfallende Verzugskosten;
11. einen Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender Zahlungen;
12. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts, die Frist und die anderen Umstände für die Erklärung des Widerrufs sowie einen Hinweis auf die Verpflichtung des Kreditnehmers, ein bereits ausbezahltes Darlehen zurückzuzahlen und Zinsen zu vergüten; der pro Tag zu zahlende Zinsbetrag ist anzugeben;
13. das Recht des Kreditnehmers, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen;
14. die für den Kreditgeber zuständige Aufsichtsbehörde;
15. das einzuhaltende Verfahren bei der Kündigung des Vertrags;
16. den Hinweis, dass der Kreditnehmer Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren hat, und die Voraussetzungen für diesen Zugang;
17. den Namen und die Anschrift des beteiligten Kreditvermittlers;
18. im Zusammenhang mit dem Verbraucherdarlehensvertrag erhobene Kontoführungsgebühren sowie die Bedingungen, unter denen die Gebühren angepasst werden können, wenn der Kreditgeber den Abschluss eines Kontoführungsvertrags verlangt, sowie alle sonstigen Kosten, insbesondere in Zusammenhang mit der Auszahlung oder der Verwendung eines Zahlungsinstruments, mit dem sowohl Zahlungsvorgänge als auch Abhebungen getätigt werden können, sowie die Bedingungen, unter denen die Kosten angepasst werden können;
19. sämtliche weitere Vertragsbedingungen.


Abschnitt 3. Widerrufsfolgen


Soweit das Darlehen bereits ausbezahlt wurde, hat der Kreditnehmer es spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,57 Euro zu zahlen. Die Berechnung erfolgt aufgrund der gesetzl. Annahme gem. § 6 Preisangabenverordnung von 1000 EUR Nettodarlehensbetrag, sofortiger Inanspruchnahme und Tilgung in 12 gleichen Raten. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde.


Besonderheiten bei weiteren Verträgen


Ist der Kreditnehmer auf Grund des Widerrufs dieses Kreditvertrags an den Vertrag über die Reiseversicherung nicht mehr gebunden, so sind insoweit die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

 

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